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Neues Energiedienstleistungsgesetz verabschiedet. Pflicht zum Energieaudit bis zum 05.12.2015!

Für alle nicht KMU (kleine und mittlere Unternehmen) die nicht produzierende Unternehmen sind - dazu gehören auch Unternehmen, die mit mindestens 25 % in öffentlichen Besitz sind.

Im Laufe des Jahres 2015 besteht eine Pflicht zum Energieaudit. Dieser Audit muss bis zum 05.12.2015 abgehalten sein.

Wir beraten Sie gern!



Gasmarkt

Zurzeit ist der Preisverlauf für Erdgas wieder seitwärts, nachdem diese erst sehr stark abgefallen und dann wieder gestiegen waren. Notierungen am Handelsplatz EEX an der deutschen Energiebörse www.eex.com zeigen dieses an.

Die Situation der Drohung die Lieferung zu kürzen hat sich beruhigt. Die Nordstreampipeline, die nicht die Ukraine durchquert hat mehr Durchsatz und das warme Wetter tut sein übriges.

Ein weiterer beeinflussender Faktor ist das Fracking in den USA. Dieses drückt weiterhin den Preis. Der nun etwas erhöhte Preis für Öl und Gas könnte das Fracking wirtschaflich halten, so dass die Produktion aufrecht erhalten bleibt und weiter für mäßige Gaspreise sorgt. Wir haben gesehen, dass die Preise ein Niveau zwischen 20,00 €/MWh und 21,00 €/MWh erreichen können. Daher sollten jetzt eher kleine Mengen oder kurze
Laufzeiten angestrebt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Busse unter 05371 1700768. Weitere Informationen zum Gaseinkauf erhalten Sie auch im neuen Seminar zu Gaslieferverträgen.

Strommarkt

Die guten Nachrichten sind die niedrigen Preise an der Strombörse für die nächsten Jahre. Durch die EEG-Mengen, die die Preise auf dem Spotmarkt drücken, sinken auch die Preise auf dem Terminmarkt. Der Stromeinkauf für die nächsten Jahre kann jetzt durchgeführt werden. Ein weiteres Absinken auf einen Preis von unter 30,00 €/MWh halten wir bis zum Lieferjahr 2020 für möglich. Vielleicht überlegen Sie sich einen Tranchenkauf mit Obergrenze? Wir beraten Sie gerne!

Zur Kosteneinsparung bei den Netzentgelten, beachten Sie bitte auch die Möglichkeit, die sich durch § 19 NEV ergibt. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Die Kehrseite: Neuregelung der Belastung für erneuerbare Energien (EEG-Zuschlag) und die Kraft-Wärme-Kopplung sind festgelegt. Die Werte für 2015 sind:

EEG-Zuschlag: 6,170 ct/kWh
KWK-Zuschlag: für die ersten 100.000 kWh 0,254 ct/kWh
für alle weiteren kWh 0,051 ct/kWh
§ 19 Umlage: für die ersten 100.000 kWh 0,237 ct/kWh
für zwischen 100.000 und 1.000.000 kWh 0,227 ct/kWh
für alle weiteren kWh 0,05 ct/kWh
Offshore-Umlage: für die ersten 1.000.000 kWh -0,051 ct/kWh
für alle weiteren kWh 0,05 ct/kWh
§ 18 Abschaltverordnung: für die ersten 100.000 kWh 0,006 ct/kWh
für alle weiteren kWh 0,006 ct/kWh

Es gelten weiterhin die bekannten Ausnahmeregelungen für Vielverbraucher.

Für alle produzierenden Unternehmen gilt, dass es neue Voraussetzungen für die Berechtigung zum Erhalt von Steuervorteilen gibt:

Im Laufe des Jahres 2015 besteht eine Pflicht zum Energiemanagementsystem, um den Spitzensteuerausgleich zu erhalten.
In den Jahren 2013 und 2014 müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie dabei sind solche Systeme einzuführen.

Kleine und mittlere Unternehmen können alternative Systeme nach DIN EN 16247-1 Ausgabe September 2012 betreiben.

Zusätzlich muss der Zielwert für eine Reduzierung der Energieintensität erreicht werden. Dieses wird von einem unabhängigen Institut festgestellt und im Bundesgestzblatt bekannt gemacht.

Für steuerliche Fragen steht Ihnen Ihr Steuerberater zur Verfügung.

Bei inhaltlichen Fragen steht Ihnen Herr Busse gern zur Verfügung. Dazu auch mehr bei dem Seminar für Stromlieferverträge.